Sichern Sie sich zusätzliche Erträge durch eine transparente und faire Abrechnung im Sinne des § 2 Abs. 3 VOB/B
Nach dem bestätigten Schlussaufmaß prüfen wir in kurzer Zeit, ob Ihnen ein zusätzlicher Ausgleich mit der Schlussrechnung zusteht.
Wir nehmen Ihnen etwas Arbeit ab, damit Sie sich auf wichtigere Dinge konzentrieren können.
Nachdem wir die benötigten Daten und Unterlagen zum jeweiligen Projekt von Ihnen erhalten haben, werden diese von uns geprüft und Sie erhalten von uns ein Angebot
Ihr Vorteil: Ihnen entstehen erst Kosten, wenn sie einen zusätzliche Erträge erhalten
inkl. errechneter Ausgleichsbetrag, Anschreiben, Auswertung, alle erforderlichen Nachweise, Unterstützung bei der Kommunikation
Rufen Sie uns gerne an oder schicken Sie uns eine Mail
Optimierungspotentiale im Sinne des §2 Abs.3 VOB/B
Dokumentation der Ergebnisse
Einarbeitung und Aufklärung von Mitarbeitern
Inhaltliche und formale Prüfung von FB 221/222, Einheitspreiskalkulation, Nachunternehmerangaben usw.
keine Prüfung auf Plausibilität der Einzelkosten plus Zuschläge
Ableitung der Zuschlägen aus z.B. GuV
abhängig von der Datenbasis und Unternehmensgröße / Kostenstruktur
Anpassung der Einheitspreise bei Mehr- / Mindermengen
Prüfung von Lohn- / Stoff- / Gerätekosten und sonst. Kosten
Informationen über bschw. Zeitaufwand, Zeitaufwand usw. erforderlich
Hohe Qualität durch ein breites Fachwissen und einem hohen Maß an eigener Praxiserfahrung
Schnelle Bearbeitung Ihrer Probleme, Wünsche und Ideen, damit Sie zeitnah Ihre Schlussrechnung stellen können.
Unsere Leistung soll Ihnen einen viel höheren finanziellen Mehrwert generieren.
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